Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.    Im Brandfall sind die relevanten, grün-weiß beschilderten Notausgänge zu    

       benutzen.

2.    Das Mitführen von Waffen, gleich welcher Art, sowie brennbarer und explosiver  

       Stoffe ist verboten.

3.    Auf den zur Mietlocation gehörenden Flächen, sind der Besitz, die Einnahme,

       der Verkauf oder Kauf von Rauschgiften und Medikamenten, die unter das  

       Betäubungsmittelgesetz fallen, Prostitution und Glücksspiel ausdrücklich  

       verboten.

4.    Alkoholisierten oder sonst wie berauschten Personen ist der Zutritt verboten.

5.    Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke ist untersagt.

6.    Schirme & Jacken müssen an der Garderobe (wenn diese besetzt ist) abgeben  

       werden! Bei Anmietung der Location steht die Garderobe kostenlos zur  

       Verfügung. Nutzung der Garderobe ohne Personal - ohne Haftung des

       Vermieters.

       Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke,
  

       welche nicht an der Garderobe abgegeben wurden, wird ausgeschlossen.

7.    Den Anweisungen des Personals insbesondere der Security ist unbedingt Folge

      
 zu leisten.

8.    Bei Anmietung für Private Feiern stellt Plan.Bonn UG den Sicherheitsdienst /

       Security.

       Die Kosten der Securityfirma trägt der Mieter.

       Mietet ein Veranstalter die Location Plan.Bonn UG für öffentliche Events, so ist  

       dieser verpflichtet eine Veranstaltungsversicherung für Personen oder  

       Inventarschäden abzuschließen. Dieser Nachweis muss vor der Veranstaltung an 

       Plan.Bonn UG in Kopie ausgehändigt werden. Liegt dieser Nachweis nicht vor,  

       steht der Veranstalter als Privatperson in der Pflicht.

9.    Gäste, die Unruhe stiften, erhalten sofortiges Hausverbot.

 10.   Wer mutwillig Einrichtungsgegenstände oder Dekorationen zerstört, erhält


         sofortiges Hausverbot und wird für den verursachten Schaden haftbar gemacht.  

         Das gilt auch für Verunreinigung der Sitzpolster und der gleichen. Hierfür wird  

         Pauschal eine Reinigungsgebühr  von 40.-€ erhoben, die sofort fällig wird.

 11.   Für erbrechen in der Mietlocation und verunreinigen der Toiletten oder    

         Räumlichkeiten durch solches, wird Pauschal eine Reinigungsgebühr von 40,00€  

         erhoben, die sofort fällig wird.

 12.   Unsere Räumlichkeiten werden aus Sicherheitsgründen Videoüberwacht.

 13.   Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern, anbringen von Aufklebern und  

         Graffitisist an Wänden, Toiletten und der gleichen ist verboten. Bei Verstoß trägt

         der Verursacher oder Mieter die Kosten für die Instandsetzunug.

 14.   In der Mietlocation Plan.Bonn UG gilt nach Absprache mit dem Mieter eine eigene

         Währung in Form von B-MARK, wobei
 1 B-MARK = 2,00€ entspricht.

         Es ist keine Kartenzahlung möglich.

         Erwirbt der Mieter oder der einzelne Gast am Veranstaltungsabend B-MARK

         wird nicht zurückgetauscht und verliert mit Ablauf des aufgedrucktem          

         Datum seine Gültigkeit.

         Bei Veranstaltungen/Künstlerauftritten usw. kann ein Mindestverzehr

         oder ein zusätzlicher Eintritt verlangt werden.

 15.   Beim vorübergehenden Verlassen des Lokals ist ein Kontrollstempel erforderlich.

         Dieser Stempel ist Beleg für den bereits entrichteten Mindestverzehr oder Eintritt.

 16.   Im Plan.Bonn werden zu Werbezwecken Film- und Fotoaufnahmen angefertigt.

         Mit dem anmieten oder betreten der Lochtion erklären unsere Gäste  

         grundsätzlich ihre Einwilligung mit einer Veröffentlichung der Aufnahmen. Alle

         Aufnahmen innerhalb unserer Einrichtung sind Eigentum der Location Plan.Bonn  

         UG. Eine weitere Verbreitung bedarf, neben der Zustimmung der abgebildeten

         Personen, unserem Einverständnis.

 17.   Sollten Gäste im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sein,

         mögen sie dies bitte sofort mitteilen. Die Bilder werden dann umgehend gelöscht

         und nicht veröffentlicht. 
Im Internet veröffentlichte Bilder können auch später

         noch gelöscht werden, wenn dies von den Abgebildeten ausdrücklich gewünscht

         wird.

 18.   Mit Betreten der Location Plan. Bonn UG bzw. mit einem im Vorfeld

         unterzeichneten Vertag, erkennt der Mieter/Veranstalter/Kunde, die allgemeinen

         Geschäftsbedingungen an.

 19.   Der Kunde beauftragt Plan.Bonn mit den Vertragsleistungen entsprechend des  

         zeitlich letzten Angebots/Vertrag des Plan.Bonn.

         Grundsätzlich erstrecken sich die vereinbarten Leistungen auf Planung,

         Durchführung und Begleitung von Events/Veranstaltungen (Firmenevent,

         Hochzeit, Geburtstag, Konzert, Kleinkunst) im Plan.Bonn.

         Eine Veranstaltung ist erst nach Unterzeichnung eines Vertrages gültig.

         Mündliche Absprachen sind gegenstandslos.

         Es ist Plan.Bonn gestattet, zur Erbringung der Vertragsleistungen  

         Unteraufträge an dritte Unternehmen zu vergeben. Gemäß dem mit dem Kunden

         vereinbarten Leistungsumfang  tritt Plan.Bonn gegenüber Dritter als

         Generalunternehmer auf. Der Abschluss der Einzelverträge erfolgt unmittelbar

         zwischen Plan.Bonn und dem dritten Unternehmen. Um eine reibungslose

         Durchführung des Auftrages zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde, die

         Kommunikation mit dritten ausschließlich durch den Plan.Bonn erfolgen zu

         lassen. Eine direkte Kontaktaufnahme des Kunden mit dem dritten Unternehmen

         ist nicht vorgesehen. Bei Stornierungen sind die Fristen von Drittanbietern zu

         beachten.

 20.   Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist ohne vorherige schriftliche

         Genehmigung durch den Plan.Bonn nicht gestattet. Im Fall des nicht gestatten

         Mitbringens von Getränken und Speisen wird der Verantwortliche zur

         Unterlassung aufgefordert und ein Teller- oder Korkgeld in Höhe von 15,00

         Euro/ Teller/Flasche pro Person berechnet.

 21.   Alle genannten Preise verstehen sich in Euro und inklusive der aktuellen

         Mehrwertsteuer von z.Zt.19%.

         Mit einer Anzahlung / Vorkasse schließt der Kunde einen Vertrag mit Plan.Bonn  

         Dies beinhaltet alle schriftlichen Vereinbarungen im Vertrag.

         Nach Rechnungsstellung (bei Firmenevnts) ist der Restbetrag innerhalb von 

         7 Werktagen fällig.

         Bei Anmietung für private Feiern, ist der Gesamtbetrag nach der Veranstaltung in

         bar zu zahlen.

 22.   Wird eine Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Plan.Bonn gesetzten

         angemessen Nachfrist nicht geleistet, so ist Plan.Bonn zum Rücktritt berechtigt.

 23.   Plan.Bonn ist ferner berechtigt, vor Überlassung von Räumen vom Vertrag

         zurückzutreten, bzw. nach Gebrauchsüberlassung die weitere Durchführung des

         Vertrages zu kündigen, wenn:

         - höhere Gewalt oder andere von Plan.Bonn nicht zu vertretende Umstände die   

            Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

         - der Kunde die Leistungen des Plan.Bonn unter Angabe eines falschen Namens  

            bzw. unzutreffenden Zwecks der geplanten Veranstaltung in Anspruch

            genommen ist;

         - das Plan.Bonn begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung

            den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das ansehen von des

            Plan.Bonn in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem

            Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich des Plan.Bonn zuzurechnen ist.

 24.   Der Rücktritt bzw. die Kündigung wird durch Erklärung gegenüber dem Kunden

         ausgeübt.

 25.   Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass seitens des Plan.Bonn Aufwendungen

         erspart wurden, unbenommen. Dem Plan.Bonn bleibt der Nachweis eines höheren

         Schadens vorbehalten.

 26.   Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen Plan.Bonn wegen vorzeitiger

         Vertragsbeendigung besteht nur im Falle vorsätzlicher und grob fahrlässigen

         Verhaltens des Plan.Bonn, es sei denn, es ist eine Verletzung von wesentlichen

         Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben.

 27.   Sollten die vereinbarten Leistungen, gleich aus welchem Grund, storniert werden,

         ist der Plan.Bonn berechtigt, eine Entschädigung der vereinbarten Leistungen zu

         berechnen. Im Falle von Stornierungen berechnet Plan.Bonn

         - bis 42 Tage vor Veranstaltung 10%

         - bis 30 Tage vor Veranstaltung 25%

         - bis 10 Tage vor Veranstaltung 50%

         - bis 5 Tage vor Veranstaltung 75%

         - danach 100% der vereinbarten Leistungen 

         wobei der Tag der Veranstaltung nicht mitgezählt wird.

 28.   Für Fremdleistungen, wie DJ, Technik, Caterer, Mobilar ect., ist Plan.Bonn an die

         AGB des Fremddienstleisters gebunden. Für eventuelle Stornierungen dieser

         Leistungen ist Plan.Bonn ebenfalls an die AGB der Vertragsfirmen gebunden. Dem

         Kunden bleibt der Nachweis, dass seitens des Plan.Bonn höhere Aufwendungen

         erspart wurden, unbenommen. Dem Plan.Bonn bleibt der Nachweis eines

         höheren Schadens vorbehalten.

 29.   Die verbindliche Teilnehmerzahl ist dem Plan.Bonn 14 Werktage vor  

         Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Spätere Unterschreitung der mitgeteilten

         Gästezahl am Veranstaltungstag können nicht berücksichtigt werden; der Kunde

         schuldet die vereinbarte Vergütung. Bei Überschreitung der mitgeteilten    

         Personenzahl ist Plan.Bonn berechtigt, die vereinbarte Vergütung unter

         Zugrundelegung der tatsächlichen Personenzahl neu zu berechnen.    

         Verschieben sich die Anfangs- und Schlusszeiten, ohne dass der Plan.Bonn dem

         zugestimmt hat, so können die zusätzlichen Kosten der Leistungsbereitschaft in

         Rechnung gestellt werden, es sei denn, dass der Plan.Bonn an der Verschiebung

         der Zeiten ein Verschulden trifft.

 30.   Die Haftung des Plan.Bonn auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund

         (insbesondere bei Verzug, Mängeln odersonstigen Pflichtverletzungen), ist auf

         den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden

         Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen

         Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte  Beschaffenheitsmerkmale,

         wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem

         Produkthaftungsgesetz.

 31.   Plan.Bonn und der Kunde behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der

         jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweiligen anderen

         Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich.

         Dies gilt nicht für die Informationen, welche der Plan.Bonn an Drittdienstleister  

         zur Durchführung der Veranstaltung weitergeben muss.

 32.   Änderungen und Ergänzungen aus schriftlich und mündlichen Vereinbarungen

         müssen nachträglich schriftlich erfolgen.

 33.   Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort- auch für Scheck und

         Wechselstreitigkeiten, ist Bonn, soweit der Kunde eine juristische Person des

         öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Kunde keinen allgemeinen  

         Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Bonn. Es gilt deutsches

         Recht.

 34.   Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sind, wird  

         dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen  

         gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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