Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Plan.Bonn UG (haftungsbeschränkt)
Theaterstraße 22
53111 Bonn

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Anmietung und Nutzung der Eventlocation Plan.B sowie für alle damit verbundenen Leistungen der Plan.Bonn UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Plan.Bonn“ genannt.

Sie gelten insbesondere für private Feiern, Firmenveranstaltungen, Hochzeiten, Geburtstage, Konzerte, Seminare, Präsentationen und sonstige Veranstaltungen.

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang

Grundlage des Vertrags ist das zuletzt von Plan.Bonn erstellte und vom Kunden angenommene Angebot bzw. der abgeschlossene Veranstaltungsvertrag.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.

Plan.Bonn kann zur Durchführung der vereinbarten Leistungen geeignete Drittunternehmen und Dienstleister, insbesondere DJs, Künstler, Techniker, Caterer, Sicherheitsunternehmen oder sonstige Veranstaltungsdienstleister, einsetzen.

Soweit Leistungen von Drittanbietern Bestandteil des Auftrags sind, können ergänzend deren Vertrags- und Stornierungsbedingungen Anwendung finden, sofern der Kunde hierüber entsprechend informiert wurde.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Endpreise verstehen sich in Euro einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Die Zahlungsbedingungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot bzw. Veranstaltungsvertrag.

Vereinbarte Anzahlungen oder Vorauszahlungen sind zu den dort genannten Terminen fällig.

Sofern bei Firmenveranstaltungen nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Bei privaten Veranstaltungen können abweichende Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung trotz angemessener Nachfrist nicht geleistet, ist Plan.Bonn nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeiten

Die verbindliche Teilnehmerzahl ist Plan.Bonn spätestens 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Eine spätere Unterschreitung der verbindlich gemeldeten Gästezahl führt grundsätzlich nicht zu einer Reduzierung der auf dieser Grundlage vereinbarten Vergütung.

Bei einer Überschreitung der gemeldeten Gästezahl kann Plan.Bonn die Vergütung entsprechend der tatsächlichen Personenzahl anpassen, soweit die Durchführung der Veranstaltung mit der höheren Gästezahl zulässig und möglich ist.

Die vereinbarten Anfangs- und Endzeiten sind einzuhalten.

Verlängert sich eine Veranstaltung auf Wunsch des Kunden und stimmt Plan.Bonn dieser Verlängerung zu, können die hierdurch entstehenden zusätzlichen Personal-, Sicherheits-, Technik- und sonstigen Kosten gesondert berechnet werden.

5. Speisen und Getränke

Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind grundsätzlich nicht gestattet.

Ausnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung mit Plan.Bonn.

Wird das Mitbringen eigener Speisen oder Getränke genehmigt, kann hierfür ein zuvor vereinbartes Teller-, Service- oder Korkgeld berechnet werden.

6. B-Mark / internes Zahlungsmittel

Nach vorheriger Vereinbarung kann bei Veranstaltungen die sogenannte B-Mark als internes Zahlungsmittel eingesetzt werden.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, entspricht:

1 B-Mark = 2,00 Euro.

Die B-Mark dient ausschließlich als internes Abrechnungsmittel innerhalb der jeweiligen Veranstaltung.

Erworbene B-Mark werden grundsätzlich nicht gegen Bargeld zurückgetauscht und verlieren nach Ablauf des jeweils angegebenen Gültigkeitszeitraums ihre Gültigkeit.

Bei bestimmten Veranstaltungen können ein Eintrittspreis und/oder ein Mindestverzehr vereinbart werden.

7. Sicherheitsdienst und Hausrecht

Plan.Bonn übt in den Räumlichkeiten das Hausrecht aus.

Den Anweisungen der Mitarbeiter von Plan.Bonn sowie des eingesetzten Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten.

Bei privaten Veranstaltungen kann Plan.Bonn einen Sicherheitsdienst vorgeben bzw. beauftragen. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Mieter, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Bei öffentlichen Veranstaltungen kann Plan.Bonn vom Veranstalter den Abschluss einer geeigneten Veranstalter-Haftpflichtversicherung verlangen. Ein entsprechender Versicherungsnachweis ist auf Verlangen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen.

Personen, die erkennbar stark alkoholisiert oder berauscht sind, andere Gäste belästigen, den Veranstaltungsablauf erheblich stören oder eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen, kann der Zutritt verweigert bzw. können aus der Location verwiesen werden.

8. Verbotene Gegenstände und Handlungen

Das Mitführen von Waffen sowie gefährlichen, brennbaren oder explosiven Stoffen ist untersagt, soweit diese nicht aufgrund einer ausdrücklich genehmigten professionellen Veranstaltungsproduktion erforderlich und gesetzlich zulässig sind.

Der Besitz, Handel und Konsum illegaler Betäubungsmittel ist untersagt.

Ebenfalls untersagt sind insbesondere nicht genehmigtes Glücksspiel, Prostitution sowie sonstige rechtswidrige Handlungen innerhalb der Location und der dazugehörigen Flächen.

9. Brandschutz und Notausgänge

Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge müssen jederzeit vollständig freigehalten werden.

Im Gefahren- oder Brandfall sind die entsprechend gekennzeichneten Flucht- und Notausgänge zu benutzen.

Brandschutzeinrichtungen, Notbeleuchtung, Feuerlöscher, Beschilderungen und sonstige Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht verdeckt, entfernt, verändert oder zweckwidrig benutzt werden.

10. Garderobe und persönliche Gegenstände

Soweit eine bewachte Garderobe angeboten wird, gelten die vor Ort bekannt gegebenen Bedingungen.

Für unbeaufsichtigt abgelegte Kleidungsstücke, Taschen, technische Geräte, Wertgegenstände oder sonstige persönliche Gegenstände übernimmt Plan.Bonn eine Haftung ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Gästen wird empfohlen, Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt in der Location zurückzulassen.

11. Beschädigungen und besondere Verunreinigungen

Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er selbst schuldhaft verursacht.

Für Schäden durch Gäste, Mitarbeiter oder sonstige Personen aus seinem Verantwortungsbereich haftet der Kunde, soweit ihm deren Verhalten rechtlich zugerechnet werden kann.

Beschädigungen an Mobiliar, Technik, Dekoration oder sonstigen Einrichtungen sind Plan.Bonn unverzüglich mitzuteilen.

Außergewöhnliche Verunreinigungen, insbesondere durch Erbrechen oder vergleichbare Verschmutzungen, können dem Verursacher bzw. dem hierfür verantwortlichen Vertragspartner nach dem tatsächlich erforderlichen Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt werden.

Plan.Bonn behält sich vor, hierfür im Vertrag angemessene Reinigungspauschalen zu vereinbaren, wobei dem Kunden der Nachweis gestattet bleibt, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

12. Dekoration, Werbung und Veränderungen der Räume

Das Anbringen von Dekorationen, Aufklebern, Plakaten, Werbematerialien oder sonstigen Gegenständen an Wänden, Decken, Böden, Türen, Fenstern, Mobiliar oder technischen Einrichtungen bedarf der vorherigen Zustimmung von Plan.Bonn.

Das Verteilen von Handzetteln oder Werbematerial innerhalb oder unmittelbar an der Location kann von einer vorherigen Genehmigung abhängig gemacht werden.

Graffiti sowie sonstige Beschädigungen oder dauerhafte Veränderungen sind untersagt.

Die Kosten für die Beseitigung nicht genehmigter Veränderungen oder schuldhaft verursachter Schäden können dem Verantwortlichen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.

13. Foto- und Videoaufnahmen

Im Rahmen einzelner Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations-, Öffentlichkeits- und Werbezwecken angefertigt werden.

Die Verarbeitung und Veröffentlichung personenbezogener Aufnahmen erfolgt ausschließlich auf einer hierfür zulässigen Rechtsgrundlage und unter Beachtung der geltenden datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen.

Soweit für bestimmte Aufnahmen eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung von Plan.Bonn zu entnehmen.

14. Rücktritt durch Plan.Bonn

Plan.Bonn ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere dann zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Beendigung der Veranstaltung berechtigt, wenn

  • höhere Gewalt oder andere von Plan.Bonn nicht zu vertretende Umstände die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen,
  • der Kunde bei Vertragsschluss wesentliche falsche Angaben über seine Person oder den Zweck bzw. die Art der Veranstaltung gemacht hat,
  • konkrete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass durch die Veranstaltung die Sicherheit von Personen, der ordnungsgemäße Geschäftsbetrieb oder das Eigentum von Plan.Bonn erheblich gefährdet werden,
  • die Veranstaltung gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Auflagen verstößt oder
  • wesentliche vertragliche Verpflichtungen trotz angemessener Fristsetzung nicht erfüllt werden.

Gesetzliche Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.

15. Stornierung durch den Kunden

Storniert der Kunde eine verbindlich gebuchte Veranstaltung, kann Plan.Bonn – soweit im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde und soweit rechtlich zulässig – eine angemessene Entschädigung verlangen.

Für die vereinbarten Leistungen gelten grundsätzlich folgende Stornierungspauschalen:

  • bis 42 Tage vor der Veranstaltung: 10 %
  • bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 25 %
  • bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 50 %
  • bis 5 Tage vor der Veranstaltung: 75 %
  • danach: 100 %

der vereinbarten Vergütung.

Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei Plan.Bonn. Der Veranstaltungstag wird bei der Berechnung der Fristen nicht mitgerechnet.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Plan.Bonn kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Plan.Bonn bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten.

Bereits verbindlich beauftragte Fremdleistungen können entsprechend den vereinbarten Stornierungsbedingungen des jeweiligen Dienstleisters zusätzlich zu berücksichtigen sein.

16. Höhere Gewalt

Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer von keiner Vertragspartei zu vertretender außergewöhnlicher Umstände nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften sowie gegebenenfalls nach den hierzu im Veranstaltungsvertrag getroffenen individuellen Vereinbarungen.

Die Vertragsparteien werden sich in einem solchen Fall möglichst frühzeitig abstimmen, um eine zumutbare Lösung, beispielsweise eine Verlegung des Veranstaltungstermins, zu prüfen.

17. Haftung

Plan.Bonn haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Für sonstige Schäden haftet Plan.Bonn unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

18. Fremddienstleister

Werden im Rahmen einer Veranstaltung Leistungen externer Dienstleister wie DJs, Künstler, Caterer, Techniker, Mobiliar-, Dekorations- oder Sicherheitsunternehmen vermittelt oder beauftragt, richten sich Leistungsumfang, Änderungen und gegebenenfalls Stornierungskosten zusätzlich nach den für die jeweilige Fremdleistung getroffenen Vereinbarungen.

Plan.Bonn ist berechtigt, zur ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung erforderliche Informationen an die beteiligten Dienstleister weiterzugeben. Personenbezogene Daten werden hierbei ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

19. Vertraulichkeit

Plan.Bonn und der Kunde verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei vertraulich zu behandeln.

Hiervon ausgenommen sind Informationen, deren Weitergabe zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

20. Änderungen und Ergänzungen

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen.

Gesetzliche Regelungen über den Vorrang individuell getroffener Vereinbarungen bleiben unberührt.

21. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Bonn als Gerichtsstand vereinbart.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

22. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

Stand: August 2026

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