1. Im Brandfall sind die relevanten, grün-weiß beschilderten Notausgänge zu
benutzen.
2. Das Mitführen von Waffen, gleich welcher Art, sowie brennbarer und explosiver
Stoffe ist verboten.
3. Auf den zur Mietlocation gehörenden Flächen, sind der Besitz, die Einnahme,
der Verkauf oder Kauf von Rauschgiften und Medikamenten, die unter das
Betäubungsmittelgesetz fallen, Prostitution und Glücksspiel ausdrücklich
verboten.
4. Alkoholisierten oder sonst wie berauschten Personen ist der Zutritt verboten.
5. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke ist untersagt.
6. Schirme & Jacken müssen an der Garderobe (wenn diese besetzt ist) abgeben
werden! Bei Anmietung der Location steht die Garderobe kostenlos zur
Verfügung. Nutzung der Garderobe ohne Personal - ohne Haftung des
Vermieters.
Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke,
welche nicht an der Garderobe abgegeben wurden, wird ausgeschlossen.
7. Den Anweisungen des Personals insbesondere der Security ist unbedingt Folge
zu leisten.
8. Bei Anmietung für Private Feiern stellt Plan.Bonn UG den Sicherheitsdienst /
Security.
Die Kosten der Securityfirma trägt der Mieter.
Mietet ein Veranstalter die Location Plan.Bonn UG für öffentliche Events, so ist
dieser verpflichtet eine Veranstaltungsversicherung für Personen oder
Inventarschäden abzuschließen. Dieser Nachweis muss vor der Veranstaltung an
Plan.Bonn UG in Kopie ausgehändigt werden. Liegt dieser Nachweis nicht vor,
steht der Veranstalter als Privatperson in der Pflicht.
9. Gäste, die Unruhe stiften, erhalten sofortiges Hausverbot.
10. Wer mutwillig Einrichtungsgegenstände oder Dekorationen zerstört, erhält
sofortiges Hausverbot und wird für den verursachten Schaden haftbar gemacht.
Das gilt auch für Verunreinigung der Sitzpolster und der gleichen. Hierfür wird
Pauschal eine Reinigungsgebühr von 40.-€ erhoben, die sofort fällig wird.
11. Für erbrechen in der Mietlocation und verunreinigen der Toiletten oder
Räumlichkeiten durch solches, wird Pauschal eine Reinigungsgebühr von 40,00€
erhoben, die sofort fällig wird.
12. Unsere Räumlichkeiten werden aus Sicherheitsgründen Videoüberwacht.
13. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern, anbringen von Aufklebern und
Graffitisist an Wänden, Toiletten und der gleichen ist verboten. Bei Verstoß trägt
der Verursacher oder Mieter die Kosten für die Instandsetzunug.
14. In der Mietlocation Plan.Bonn UG gilt nach Absprache mit dem Mieter eine eigene
Währung in Form von B-MARK, wobei 1 B-MARK = 2,00€ entspricht.
Es ist keine Kartenzahlung möglich.
Erwirbt der Mieter oder der einzelne Gast am Veranstaltungsabend B-MARK
wird nicht zurückgetauscht und verliert mit Ablauf des aufgedrucktem
Datum seine Gültigkeit.
Bei Veranstaltungen/Künstlerauftritten usw. kann ein Mindestverzehr
oder ein zusätzlicher Eintritt verlangt werden.
15. Beim vorübergehenden Verlassen des Lokals ist ein Kontrollstempel erforderlich.
Dieser Stempel ist Beleg für den bereits entrichteten Mindestverzehr oder Eintritt.
16. Im Plan.Bonn werden zu Werbezwecken Film- und Fotoaufnahmen angefertigt.
Mit dem anmieten oder betreten der Lochtion erklären unsere Gäste
grundsätzlich ihre Einwilligung mit einer Veröffentlichung der Aufnahmen. Alle
Aufnahmen innerhalb unserer Einrichtung sind Eigentum der Location Plan.Bonn
UG. Eine weitere Verbreitung bedarf, neben der Zustimmung der abgebildeten
Personen, unserem Einverständnis.
17. Sollten Gäste im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sein,
mögen sie dies bitte sofort mitteilen. Die Bilder werden dann umgehend gelöscht
und nicht veröffentlicht. Im Internet veröffentlichte Bilder können auch später
noch gelöscht werden, wenn dies von den Abgebildeten ausdrücklich gewünscht
wird.
18. Mit Betreten der Location Plan. Bonn UG bzw. mit einem im Vorfeld
unterzeichneten Vertag, erkennt der Mieter/Veranstalter/Kunde, die allgemeinen
Geschäftsbedingungen an.
19. Der Kunde beauftragt Plan.Bonn mit den Vertragsleistungen entsprechend des
zeitlich letzten Angebots/Vertrag des Plan.Bonn.
Grundsätzlich erstrecken sich die vereinbarten Leistungen auf Planung,
Durchführung und Begleitung von Events/Veranstaltungen (Firmenevent,
Hochzeit, Geburtstag, Konzert, Kleinkunst) im Plan.Bonn.
Eine Veranstaltung ist erst nach Unterzeichnung eines Vertrages gültig.
Mündliche Absprachen sind gegenstandslos.
Es ist Plan.Bonn gestattet, zur Erbringung der Vertragsleistungen
Unteraufträge an dritte Unternehmen zu vergeben. Gemäß dem mit dem Kunden
vereinbarten Leistungsumfang tritt Plan.Bonn gegenüber Dritter als
Generalunternehmer auf. Der Abschluss der Einzelverträge erfolgt unmittelbar
zwischen Plan.Bonn und dem dritten Unternehmen. Um eine reibungslose
Durchführung des Auftrages zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde, die
Kommunikation mit dritten ausschließlich durch den Plan.Bonn erfolgen zu
lassen. Eine direkte Kontaktaufnahme des Kunden mit dem dritten Unternehmen
ist nicht vorgesehen. Bei Stornierungen sind die Fristen von Drittanbietern zu
beachten.
20. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist ohne vorherige schriftliche
Genehmigung durch den Plan.Bonn nicht gestattet. Im Fall des nicht gestatten
Mitbringens von Getränken und Speisen wird der Verantwortliche zur
Unterlassung aufgefordert und ein Teller- oder Korkgeld in Höhe von 15,00
Euro/ Teller/Flasche pro Person berechnet.
21. Alle genannten Preise verstehen sich in Euro und inklusive der aktuellen
Mehrwertsteuer von z.Zt.19%.
Mit einer Anzahlung / Vorkasse schließt der Kunde einen Vertrag mit Plan.Bonn
Dies beinhaltet alle schriftlichen Vereinbarungen im Vertrag.
Nach Rechnungsstellung (bei Firmenevnts) ist der Restbetrag innerhalb von
7 Werktagen fällig.
Bei Anmietung für private Feiern, ist der Gesamtbetrag nach der Veranstaltung in
bar zu zahlen.
22. Wird eine Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Plan.Bonn gesetzten
angemessen Nachfrist nicht geleistet, so ist Plan.Bonn zum Rücktritt berechtigt.
23. Plan.Bonn ist ferner berechtigt, vor Überlassung von Räumen vom Vertrag
zurückzutreten, bzw. nach Gebrauchsüberlassung die weitere Durchführung des
Vertrages zu kündigen, wenn:
- höhere Gewalt oder andere von Plan.Bonn nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- der Kunde die Leistungen des Plan.Bonn unter Angabe eines falschen Namens
bzw. unzutreffenden Zwecks der geplanten Veranstaltung in Anspruch
genommen ist;
- das Plan.Bonn begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das ansehen von des
Plan.Bonn in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich des Plan.Bonn zuzurechnen ist.
24. Der Rücktritt bzw. die Kündigung wird durch Erklärung gegenüber dem Kunden
ausgeübt.
25. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass seitens des Plan.Bonn Aufwendungen
erspart wurden, unbenommen. Dem Plan.Bonn bleibt der Nachweis eines höheren
Schadens vorbehalten.
26. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen Plan.Bonn wegen vorzeitiger
Vertragsbeendigung besteht nur im Falle vorsätzlicher und grob fahrlässigen
Verhaltens des Plan.Bonn, es sei denn, es ist eine Verletzung von wesentlichen
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben.
27. Sollten die vereinbarten Leistungen, gleich aus welchem Grund, storniert werden,
ist der Plan.Bonn berechtigt, eine Entschädigung der vereinbarten Leistungen zu
berechnen. Im Falle von Stornierungen berechnet Plan.Bonn
- bis 42 Tage vor Veranstaltung 10%
- bis 30 Tage vor Veranstaltung 25%
- bis 10 Tage vor Veranstaltung 50%
- bis 5 Tage vor Veranstaltung 75%
- danach 100% der vereinbarten Leistungen
wobei der Tag der Veranstaltung nicht mitgezählt wird.
28. Für Fremdleistungen, wie DJ, Technik, Caterer, Mobilar ect., ist Plan.Bonn an die
AGB des Fremddienstleisters gebunden. Für eventuelle Stornierungen dieser
Leistungen ist Plan.Bonn ebenfalls an die AGB der Vertragsfirmen gebunden. Dem
Kunden bleibt der Nachweis, dass seitens des Plan.Bonn höhere Aufwendungen
erspart wurden, unbenommen. Dem Plan.Bonn bleibt der Nachweis eines
höheren Schadens vorbehalten.
29. Die verbindliche Teilnehmerzahl ist dem Plan.Bonn 14 Werktage vor
Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Spätere Unterschreitung der mitgeteilten
Gästezahl am Veranstaltungstag können nicht berücksichtigt werden; der Kunde
schuldet die vereinbarte Vergütung. Bei Überschreitung der mitgeteilten
Personenzahl ist Plan.Bonn berechtigt, die vereinbarte Vergütung unter
Zugrundelegung der tatsächlichen Personenzahl neu zu berechnen.
Verschieben sich die Anfangs- und Schlusszeiten, ohne dass der Plan.Bonn dem
zugestimmt hat, so können die zusätzlichen Kosten der Leistungsbereitschaft in
Rechnung gestellt werden, es sei denn, dass der Plan.Bonn an der Verschiebung
der Zeiten ein Verschulden trifft.
30. Die Haftung des Plan.Bonn auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund
(insbesondere bei Verzug, Mängeln odersonstigen Pflichtverletzungen), ist auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen
Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale,
wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem
Produkthaftungsgesetz.
31. Plan.Bonn und der Kunde behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der
jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweiligen anderen
Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich.
Dies gilt nicht für die Informationen, welche der Plan.Bonn an Drittdienstleister
zur Durchführung der Veranstaltung weitergeben muss.
32. Änderungen und Ergänzungen aus schriftlich und mündlichen Vereinbarungen
müssen nachträglich schriftlich erfolgen.
33. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort- auch für Scheck und
Wechselstreitigkeiten, ist Bonn, soweit der Kunde eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Bonn. Es gilt deutsches
Recht.
34. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sind, wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften.